Muss ein Arbeitnehmer im Urlaub erreichbar sein?

Endlich Urlaub! Nichts tun, einfach nur die Seele baumeln und es sich gutgehen lassen. Der Job ist weit weg. Tatsächlich? Eine Umfrage ergab, dass 64 % der Berufstätigen auch im Urlaub für die Arbeit erreichbar sind.

„Sind Sie im Sommerurlaub in diesem Jahr beruflich per E-Mail, telefonisch oder per Kurznachricht erreichbar?“ fragte auch in diesem Jahr der Digitalverband Bitcom 1.200 Beschäftigte. Das (vielleicht nicht ganz) überraschende Ergebnis: Die Mehrheit der Befragten ist tatsächlich auch im Urlaub zu erreichen. Zwar scheint der Trend rückläufig zu sein. Während im Jahr 2016 noch etwa 71 % der Befragten angaben, dass sie auch während des Urlaubs beruflich erreichbar seien, erklärten das in diesem Jahr noch 64 %. Dem Trend zur Erreichbarkeit scheinen sich vor allem die Jüngeren zunehmend zu widersetzen. 39 % der 14- bis 29-Jährigen sind im Urlaub beruflich gar nicht zu erreichen, während es bei den 30- bis 49-Jährigen nur 30 % sind. Bei den über 50-Jährigen schalten immerhin 34 % komplett ab. Es ist also hauptsächlich die „Generation Mitte“, die sich nicht von der Arbeit trennen kann.

Auf Nachfrage, über welches Medium sie denn erreichbar seien, erklärten die Befragten:

61 % reagieren auf SMS, WhatsApp und andere Kurznachrichten,

57 % sind telefonisch erreichbar und

27 % lesen im Urlaub geschäftliche E-Mails.

Aber wer muss im Urlaub tatsächlich erreichbar sein?

Grundsätzlich müssen „normale“ Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitszeit überhaupt nicht erreichbar sein und können im Urlaub beruhigt ihre digitalen Geräte abschalten. Lediglich bei leitenden Angestellten kann eine Erreichbarkeit notwendig sein. Dies ist jedoch gesondert zu vereinbaren. Dabei sollte darauf geachtet werden, klare Erreichbarkeitszeiten bzw. Bereitschaftsdienste festzuhalten, denn auch Führungskräfte brauchen ausreichend Zeit für ihre Erholung.

 

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