Muss die Privatnutzung des Firmenwagens auch versteuert werden, wenn im Homeoffice gearbeitet wurde?

Während der Coronazeit haben viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Homeoffice eingerichtet, um die Zahl der im Betrieb tätigen Personen so weit wie möglich zu reduzieren. Wenn ein Mitarbeiter, der einen Firmenwagen auch für Privatfahrten und den Weg zur Arbeit nutzen darf, im Homeoffice arbeitet, entfällt dann die Versteuerung der Fahrten zur Arbeit?

Allein durch die Verlagerung der Beschäftigung ins Homeoffice lässt sich die Versteuerung der Privatfahrten nicht vermeiden. Dafür müsste der Mitarbeiter den Wagen zurückgeben oder die Privatnutzung müsste anderweitig für einen kompletten Monat ausgeschlossen werden. Wenn der Mitarbeiter den Wagen nach wie vor zu Hause hat und damit auch privat fahren könnte, muss er ihn grundsätzlich auch weiter versteuern.

Tipp

Wenn tatsächlich keine oder nur sehr wenige Fahrten zur Arbeit anfallen, lässt sich aber zumindest die Versteuerung der Fahrten zur Arbeit minimieren. Hierzu müsste man umstellen von der pauschalen Ermittlung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern) auf die Einzelermittlung (0,002 Prozent zu versteuern). Der Haken an der Sache ist aber, dass die gewählte Art der Versteuerung immer für ein Jahr gilt – die Aufzeichnung jeder einzelnen Fahrt ins Büro müsste also vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 komplett erfolgen.

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