Moderne Zeiten: Ab 2018 kann Arbeitslosengeld im Supermarkt ausgezahlt werden

Das kennen wir inzwischen alle: Wenn wir Bargeld benötigen, können wir dieses auch an der Supermarktkasse vom Bankkonto abheben. Ab 2018 soll es nun auch für Arbeitslose möglich sein, sich das Arbeitslosengeld per Barcode im Supermarkt auszahlen zu lassen.

Bisher standen für Auszahlungen von Arbeitslosengeld Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung. Mit einer speziellen Karte konnte man dort genehmigte Beträge abheben. Diese Automaten sollen nun aus Kostengründen abgebaut werden.

Damit Arbeitslose künftig aber trotzdem an ihr Geld kommen – laut einem Sprecher der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich hierbei in der Regel um Vorschussleistungen – sollen sie bei den Händlern Geld bekommen. Dazu müssen sie einen Zettel mit einem Barcode vorlegen, den sie sich im Jobcenter oder der Arbeitsagentur abholen können. Dieser werde an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt.

Das allgemein übliche Verfahren, Arbeitslosengeld I und II auf Konten zu überweisen, bleibe selbstverständlich bestehen, betonte der Sprecher. Außerdem sei es weiterhin möglich, mit einem von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgestellten Scheck zu einer Bank zu gehen und sich das Geld dort auszahlen zu lassen. Das Angebot gelte hauptsächlich für Arbeitslose, die über kein eigenes Konto verfügen.

Kritik an diesem Verfahren kommt vom Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider. Er kritisiert die fehlende Diskretion einer Auszahlung an der Supermarktkasse. Wenn eine solche Auszahlung möglich sei, müsse absolute Diskretion sichergestellt sein. Nach Angaben des BA-Sprechers soll der Zettel mit dem Barcode „neutral“ gehalten sein. Es könne sich also auch um einen Gutschein aus der Pfandrückgabe handeln.

 

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