Minijobber und steuerfreie Zuschläge – was geht und was nicht

Einige Zuschläge zum Lohn sind steuerfrei, z.B. Nachtzuschläge. Es gibt aber Chefs, die missverstehen den Begriff des „Zuschlags“. Ein „Zuschlag“ ist nur das, was zusätzlich zum Grundlohn bezahlt wird – und nur das ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ein Beispiel: Anne arbeitet einmal die Woche Samstag nachts 9 Stunden in einer Tankstelle. Sie bekommt zehn Euro die Stunde und für Nachtarbeit noch obendrauf 2,50 Euro Zuschlag. Die 2,50 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die zehn Euro aber nicht.

Ein anderes Beispiel: Beate arbeitet jeden Freitag in einer Tankstelle neun Stunden für pauschal 450 Euro im Monat. Ab Januar arbeitet sie zusätzlich mittwochs von 20 Uhr bis Mitternacht für 50 Euro extra (zehn Euro pro Stunde plus 2,50 Euro Nachtzuschlag). Damit ist der Minijob kaputt. Denn steuerfrei sind nur die 2,50 Euro, aber nicht die zehn Euro Grundlohn.

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