Manchmal erweist sich ein Gemeinschaftskonto als Schenkungssteuerfalle für Ehepaare

Man denkt sich nichts Dramatisches dabei. Die Ehefrau verkauft ihr vor einigen Jahren geerbtes Mehrfamilienhaus in Köln. Der Kaufpreis wird auf das Gemeinschaftskonto der Eheleute überwiesen. Die Überraschung ist groß, wenn einige Zeit später das Finanzamt einen Bescheid über Schenkungssteuer erlässt.

Was ist passiert? Das verkaufte Mehrfamilienhaus gehörte der Ehefrau. Der Kaufpreis wurde aber auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen. Das Guthaben dieses Gemeinschaftskontos wird aber automatisch auch dem Ehepartner zugerechnet. Wenn es sich nicht nur um einen durchlaufenden Posten – das Geld müsste sofort im Anschluss auf ein Konto der Ehefrau weitergeleitet werden – handelt, sieht das Finanzamt hierin eine Schenkung der Ehefrau an ihren Mann in Höhe des halben Kaufpreises.

Zwar haben verheiratete Ehepaare alle zehn Jahre einen Freibetrag von 500.000 Euro. Aber wenn bereits etwas verschenkt wurde oder man das Mehrfamilienhaus in Köln Zentrum verkauft, kann dieser auch schon mal überschritten werden.

Besonders problematisch wird der Fall bei unverheirateten Paaren. Hier beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro.

Im Normalfall ist ein Gemeinschaftskonto natürlich kein Problem. Wenn dort lediglich die „normalen“ Gehälter eingehen und davon der Lebensunterhalt bestritten wird, besteht keine Gefahr. Steuerliche Nachteile müssen nur dann bedacht werden, wenn größere Einzahlungen eingehen.

Falls aber nun doch ein Gemeinschaftskonto besteht und hierauf eine größere Zahlung eingehen soll, kann man folgende Strategie anwenden:

Tipp

Regeln Sie mit Ihrem Ehepartner vertraglich, dass alle Einzahlungen nur demjenigen zustehen, der das Geld tatsächlich eingezahlt hat und dass derjenige, der mehr von dem Gemeinschaftskonto entnimmt, als ihm zusteht, dies dem Partner ersetzen muss.

 

Zurück