Lohnzuschuss bei Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen
Für Langzeitarbeitslose sind die Chancen, wieder in ein Anstellungsverhältnis zu kommen, sehr gering. Um diese Chance zu verbessern, hat die Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf beschlossen, den Arbeitgebern bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen Lohnzuschüsse zu zahlen.
Zwar gibt es bisher auch schon Förderungen bei der Einstellung von Arbeitslosen. Wenn ein Arbeitgeber einen Menschen einstellt, der länger als ein Jahr arbeitslos ist und zusätzlich zwei „Vermittlungshemmnisse“ – das können z. B. hohes Alter oder gesundheitliche Probleme sein – aufweist, so kann er hierfür auch Fördergelder beantragen.
Doch eine Förderung über fünf Jahre für Langzeitarbeitslose gab es bisher nicht. Zwar existieren auch bereits weitere Förderprogramme für Langzeitarbeitslose - etwa finanziert durch den Europäischen Sozialfonds. Nun sollen die Betroffenen aber von einer per Gesetz dauerhaft festgeschriebenen Förderung profitieren können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen der Arbeitgeber fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss bekommen soll. In den ersten beiden Jahren soll er sich auf dem Niveau des Mindestlohns bewegen, also ab 1. Januar voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde. Danach würde der Zuschuss laut Entwurf um zehn Prozent jährlich sinken. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sind, innerhalb von acht Jahren mindestens sieben Jahre Grundsicherung (also Arbeitslosengeld II) bezogen haben und dabei allenfalls kurz beschäftigt waren.
Aber auch für Arbeitslose, die noch keine fünf Jahre durchgehend ohne Arbeit sind, soll eine neue Fördermöglichkeit geschaffen werden. Ab mindestens zwei Jahren ohne Arbeit soll für 24 Monate ein Lohnzuschuss fließen können - im ersten Jahr 75 %, im zweiten immerhin noch 50 % des normalen Arbeitslohns. Die Arbeitgeber müssen Betroffene noch ein halbes Jahr nach der Förderung weiterbeschäftigen.