Krankenversicherung bei Minijobbern – das sollten Sie wissen

Wenn ein gesetzlich Krankenversicherter einen Minijob annimmt, so zahlt sein Arbeitgeber grundsätzlich 13 Prozent Krankenversicherungsbeiträge. Dabei ist es egal, ob er aufgrund eines eigenen Hauptjobs oder einer Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse geführt wird. Das gilt aber nicht für privat oder gar nicht Krankenversicherte.

Für privat oder gar nicht Krankenversicherte müssen nämlich im Minijob überhaupt keine Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Daher sollten bei Minijobbern immer ausdrücklich geklärt werden, ob diese gesetzlich oder privat – oder sogar gar nicht krankenversichert sind.

Gar nicht krankenversichert – geht so etwas überhaupt? Eigentlich besteht seit 2009 die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Trotzdem gibt es aber immer noch Leute ohne Krankenversicherung. Natürlich kann so jemand - sofern er eine Arbeitserlaubnis hat – auch als Minijobber angestellt werden. Den Versicherungsbeitrag darf man dann ohne Gewissensbisse weglassen.

Ein Nicht-Krankenversicherter kann aber durch Annahme eines Minijobs auch nicht in die gesetzliche Krankenversicherung geholt werden – auch nicht durch freiwillige Abführung des Krankenversicherungsbeitrags. Ein Arbeitnehmer kommt nur durch einen sozialversicherungspflichtigen Job in die gesetzliche Krankenversicherung. Durch einen Minijob niemals.

 

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