Kassenmanipulation? In Zukunft kaum noch möglich!

Gewerbetreibende, die hohe Bareinnahmen haben, neigen laut Finanzverwaltung dazu, einen Teil dieser Einnahmen am Finanzamt vorbei zu vereinnahmen und die Daten der Registrierkassen zu manipulieren. Hier will der Gesetzgeber nun einen Riegel vor schieben.

Ab voraussichtlich 1. Januar 2017 sollen die technischen Voraussetzungen an Registrierkassen durch ein Gesetz des Bundesfinanzministeriums festgelegt werden.

Hierzu hat das Bundesfinanzministerium bereits am 18. März 2016 ein Referentenentwurf vorgelegt, welcher für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ dienen soll.

Es soll drei Maßnahmen gegen die Kassenmanipulation geben:

Maßnahme 1 - Schutz der Daten durch technische Sicherheitseinrichtungen

Bei dieser Maßnahme sind die elektronischen Grundaufzeichnungen einzeln, richtig, vollständig, geordnet, zeitgerecht und - am wichtigsten - unveränderbar aufzuzeichnen, das heißt, sind Daten einmal eingetippt worden, so bleiben sie eingetippt und lassen sich nicht mehr ändern, sind also für immer protokolliert.

Eine aufmunternde Info gibt es aber: Stornierungen werden weiterhin möglich sein, um Tippfehler zu korrigieren. Diese werden aber dauerhaft nachvollziehbar sein.

Maßnahme 2 - Kassennachschau

Eine Kassennachschau soll keine Betriebsprüfung ersetzen. Sie erfolgt zusätzlich. Der Prüfer kann jeder Zeit unangekündigt im Ladenlokal erscheinen und verlangen, Einsicht in die Kasse zu bekommen und diese zu prüfen.

Dazu schaut er sich an, ob alle Aufzeichnungen des laufenden Tages ordnungsgemäß erfasst worden sind.

Maßnahme 3 – Harte Strafen

Hierzu soll § 379 Abs. 1 AO (Steuergefährdung) in Form eines neuen Steuergefährdungstatbestands ergänzt werden. Verstöße gegen die ordnungsgemäßen Kassenaufzeichnungen sollen dann mit einer Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro geahndet werden. Hierzu muss nicht einmal eine Steuerhinterziehung vorliegen, sondern nur die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine mögliche Steuerhinterziehung.

Unser Tipp: Wenn Sie hohe Bareinnahmen haben, prüfen Sie unbedingt Ihre Registrierkassen und Kassenführung. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung die Möglichkeit der Kassennachschau nutzt!

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