Kann ein Notar den Geisteszustand einer Person beurteilen?

Es könnte eine Vorlage für einen Krimi sein. Im Jahr 2007 kam eine ältere Dame zum Notar und änderte dort ihr Testament. Der Notar ging davon aus, dass die Dame voll geschäfts- und testierfähig war und beurkundete das Testament. Nach dem Tod der Dame stellte sich jedoch heraus, dass sie bereits seit 2004 wegen einer Alzheimererkrankung dement und unter Betreuung war. Ist das im Jahr 2007 aufgesetzte Testament rechtsgültig, weil der Notar keinerlei Anzeichen von Demenz feststellen konnte oder nicht?

Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im letzten Jahr auseinanderzusetzen. Ein mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragter Gutachter kam nach dem Tod der älteren Dame zu dem Ergebnis, dass sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nicht testier- und geschäftsfähig gewesen ist.

In seinem Urteil hat das OLG Hamm entschieden, dass es völlig unerheblich ist, ob der Notar von der Testierfähigkeit ausgegangen ist. Hier spricht das OLG dem Notar die Beurteilungsfähigkeit eindeutig ab.

Tipp:

Wenn ein Testament abgefasst werden soll und die Person schon älter oder krank ist, muss zu erheblicher Sorgfalt geraten werden, damit die Wirksamkeit später nicht in Frage gestellt werden kann. Hier sollte immer ein Arzt oder ein medizinischer Gutachter hinzugezogen werden.

 

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