Kann ein Minijobber, der erst zur Monatsmitte anfängt, trotzdem 450 Euro verdienen?

Beginnt ein Minijobber erst im Laufe eines Monats seine Beschäftigung, stellt sich häufig die Frage, ob er tatsächlich die vollen 450 Euro verdienen darf – insbesondere dann, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet hat und dort ebenfalls 450 Euro ausgezahlt bekommen hat.

Bei der Betrachtung der Bezüge eines Minijobbers wird zeitraumbezogen vorgegangen. Wenn sich zwei Minijobs zeitlich nicht überschneiden, ist es in dem Monat, in dem der Beschäftigte den Arbeitgeber wechselt, problemlos möglich, für beide Beschäftigungen jeweils bis zu 450 Euro auszubezahlen. Das gilt aber nur, wenn keine Befristung des Anstellungsverhältnisses eben nur auf diesen Monat vorgesehen ist. Ist die Beschäftigung des Minijobbers auf weniger als einen Monat befristet, also z.B. auf drei Wochen, müssen die Bezüge auf den anteiligen Monatswert heruntergerechnet werden. Verwenden Sie dabei diese Formel: 450 Euro x Kalendertage : 30 = anteiliger Monatswert.

Beispiel: Sie stellen einen Minijobber befristet vom 22. Juni bis 15. Juli an. Im Juni darf er höchstens 135 Euro (= 450 Euro x 9/30) und im Juli maximal 225 Euro (= 450 Euro x 15/30) verdienen.

Zurück