Kann ein altes Auto ohne steuerliche Nachteile betrieblich genutzt werden?

Die meisten Unternehmer wechseln auf Anraten Ihres Steuerberaters alle drei Jahre ihren Firmenwagen. Häufig stellt sich allerdings die Frage, warum das Auto gewechselt werden soll, wenn der alte Wagen noch zuverlässig funktioniert und kaum noch Wertverlust hat?

Meistens wird zur Versteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens die Ein-Prozent-Regelung angewandt. Diese geht aber immer vom ursprünglichen BruttolistenNEUpreis aus, selbst wenn das Auto mittlerweile schon alt und komplett abgeschrieben ist. Das bedeutet, dass steuerlich ein altes Fahrzeug genauso viel kostet wie ein (gleichwertiges) neues – und das, obwohl die Kosten des Wagens in der Regel sinken.

Wenn der alte Firmenwagen trotzdem noch weitergenutzt werden soll, sollten Sie über nachfolgende Gestaltungsmöglichkeiten nachdenken.

1. Kostendeckelung

Die Ein-Prozent-Regel darf höchstens so hoch sein wie die gesamten Kosten des Autos.

Beispiel: Der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs beträgt 100.000 Euro, geldwerter Vorteil damit 1.000 Euro im Monat = 12.000 Euro im Jahr. Die gesamten Kosten des Autos beliefen sich aber nur auf 7.000 Euro. Dann darf die Ein-Prozent-Regel auch nur 7.000 Euro ausmachen.

Allerdings ist auch das nur ein schwacher Trost, da man letztendlich mit einem Betriebsausgabenabzug von Null davon kommt. (BMF, 18.11.09, IV C 6 - S 2177/07/10004, BStBl. 09 I, 1326)

Folgende zwei Varianten sind da deutlich interessanter:

2. Fahrtenbuch

Bei der Fahrtenbuchmethode wird der tatsächliche Anteil der Privatfahrten ermittelt und nur die darauf entfallenden Kosten werden versteuert. Für viele Firmenchefs kommt das allerdings nicht in Frage, weil das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs sehr arbeitsaufwendig ist.

3. Privatentnahme

Sie können das Fahrzeug privat aus der Firma herauskaufen und jeden Kilometer mit 30 Cent abrechnen. Lassen Sie sich am besten von einem (gerne etwas überkritischen) Gebrauchtwagenhändler ein realistisches, aber möglichst niedriges Angebot machen, und zu diesem Betrag kaufen Sie das Auto heraus. Anschließend lassen Sie sich 30 Cent je betrieblich gefahrenen Kilometer steuerfrei ersetzen. Dafür ist kein Fahrtenbuch notwendig, eine simple Aufstellung dieser Fahrten genügt. Natürlich müssen Sie dann alle Kosten des Autos aus dem privaten Geldbeutel bezahlen.

Diese Variante funktioniert aber nur, wenn das Fahrzeug zu weniger als der Hälfte betrieblich genutzt wird. Denn wenn es zu über 50 % betrieblich genutzt wird, handelt es sich um sogenanntes „notwendiges Betriebsvermögen“ und das bedeutet, dass das Fahrzeug zwangsläufig ein Firmenfahrzeug bleiben muss.

Fazit

Natürlich kann man ein „altes“ Fahrzeug auch weiterhin betrieblich nutzen. Will man aber keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen, muss man in der Regel ein Fahrtenbuch führen – was sehr aufwendig ist und von der Finanzverwaltung schon bei den kleinsten Mängeln nicht anerkannt wird.

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