Jahrhundertsommer – Wann bekommen Arbeitnehmer hitzefrei?

In diesen Tagen denken wir wehmütig an unsere Schulzeit zurück. Sobald das Thermometer über 25 Grad anzeigte, freuten wir uns auf einen freien Tag im Schwimmbad. Und jetzt? Im Büro sind es 30 Grad und trotzdem sollen wir noch volle Leistung bringen. Gibt es denn im Büro kein hitzefrei?

Für Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit besonderen Belastungen ausgesetzt sind, also beispielsweise im Freien arbeitende Bauarbeiter oder Gärtner, gibt es Vorgaben durch die Arbeitsstättenverordnung. Das geht von der Einrichtung eines schattigen Platzes, um sich in den Pausen erholen zu können über kostenlose Getränke bis hin zur Verlegung der Arbeitszeit.

Aber auch im Büro hat der Arbeitgeber für eine gesundheitlich unbedenkliche Temperatur zu sorgen. Das heißt: Er hat Belastung durch Kälte oder eben auch durch Hitze zu vermeiden.

Wann eine Temperatur aber nicht mehr zumutbar ist, ist nicht genau beziffert und hängt auch von der Art der Tätigkeit ab. So kann zum Beispiel die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 (Raumtemperatur) weiterhelfen. Diese besagt, dass bei Überschreitung einer Lufttemperatur von 26 Grad in einem Raum der Arbeitgeber für Abhilfe zu sorgen hat, z. B. durch Installation eines Sonnenschutzes. Bei über 30 Grad Hitze im Büro sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wie angepasste Arbeitszeiten oder vom Arbeitgeber bereitgestellte Getränke. Überschreitet die Temperaturanzeige die 35-Grad-Marke, ist der Raum ohne spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit – zum Beispiel Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung – nicht als Arbeitsraum geeignet.

Aber: Kein Hitzefrei für Mitarbeiter

Das bedeutet aber (leider) nicht, dass der Mitarbeiter bei über 26 Grad im Büro nach Hause gehen kann. Wenn die Außentemperatur darüber liegt, darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur sogar höher sein. Es handelt sich um eine Sollvorschrift ("soll 26 Grad nicht überschreiten"). Sie ist nicht zwingend, sondern eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung.

Selbst wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen durchführt, hat der Arbeitnehmer zunächst kein Recht ohne weitere Gründe den Arbeitsplatz zu verlassen. Wenn der Arbeitgeber auf Hinweise nicht reagiert, sollte der Betriebsrat eingeschaltet werden oder aber im Notfall ein Anwalt.

 

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