Ist eine Bewirtung von Geschäftsfreunden auch sonntags möglich? Und wirkt es sich auf die Abziehbarkeit aus, wenn man das Essen nach Hause bestellt?

Kann man einen Bewirtungsbeleg, der an einem Sonntag ausgestellt wurde, steuerlich geltend machen? Oder wenn vertrauliche Themen lieber im privaten Kreis zu Hause besprochen werden und man das Essen nach Hause liefern lässt? Bleibt es dann trotzdem abziehbar?

Grundsätzlich ist jede Bewirtung steuerlich abziehbar, wenn Geschäftspartner eingeladen sind und betriebliche Themen besprochen werden. Dabei ist es grundsätzlich egal, wann dieses Geschäftsessen stattfindet. Man kann also durchaus seine Geschäftspartner auch sonntags einladen. Allerdings sollte man in einem solchen Fall damit rechnen, dass diese Belege im Rahmen einer Betriebsprüfung genauer angeschaut werden und eventuell auch bei den angegebenen Kunden oder Lieferanten nachgeforscht wird, ob diese Bewirtung tatsächlich stattgefunden hat.

Sollten auf dem Bewirtungsbeleg dann auch noch typische Kinderessen wie „Schnitzel Räuber Hotzenplotz“ oder „Pizza Biene Maja“ aufgelistet sein, sollten Sie nochmal gründlich überdenken, ob es sich tatsächlich um ein rein geschäftliches Essen gehandelt hat.

Bewirtungen zu Hause kann man generell nicht absetzen.

 

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