Immer noch und immer wieder: Warnung vor falschen Rechnungen - diesmal bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Egal ob man ein Gewerbe neu anmeldet oder eine Änderung im Handelsregister eintragen lässt. Fast immer erhält man amtlich aussehende Schreiben, die für vermeintlich für diesen Vorgang Gebühren in Rechnung stellen. Dass es sich dabei häufig um zweifelhafte Internetfirmen handelt, die die Veröffentlichung von Firmendaten anbieten, kann man selbst mit der Lupe kaum erkennen. Aktuell warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor Betrugsmaschen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und gefälschten E-Mails zu Kontodaten.

Benötigt ein Unternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kann er diese beim BZSt beantragen. Das BZSt erteilt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dann kostenfrei.

Aber auch hier sind inzwischen Betrüger am Werk. Derzeit sind amtlich aussehenden Schreiben im Umlauf sind, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern angeboten wird. Das BZSt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um behördliche Schreiben handelt.

Außerdem versuchen Betrüger aktuell, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen, indem sie sich als das BZSt ausgeben. In der E-Mail wird dann behauptet, dass der Bürger Anspruch auf eine Steuerrückerstattung hätte und lediglich das verlinkte Formular ausfüllen müsste. Auch hier sollten Betroffene nicht reagieren und keinesfalls ihre Daten in das Formular eintragen.

BZSt, v. 15.3.2017 und 7.3.2017

 

Zurück