IHK: Pflichtmitgliedschaft verfassungsgemäß

Egal ob Neugründer oder langjährig tätiger Unternehmer: Spätestens wenn die IHK die Beitragsbescheide verschickt, stellen sich viele die Frage, warum sie zur Mitgliedschaft gezwungen werden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK – und die damit verbundene Beitragspflicht – ist verfassungsgemäß.

Seit Jahrzehnten kämpfen manche Unternehmer gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Sie sind der Ansicht, dass der Zwang, dort Mitglied zu werden und Beiträge zu zahlen, verfassungswidrig sei.

In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht jetzt aber entschieden, dass die IHK-Pflichtmitgliedschaft - und eben auch die damit verbundene Beitragspflicht – mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfG, 12.07.17, 1 BvR 2222/12, Beck RS, 119141).

 

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