Heirat von Single-Eltern

Eine Hochzeit ist ein schönes Ereignis – insbesondere, wenn das Brautpaar bereits ein oder mehrere gemeinsame Kinder hat. Die Ernüchterung kommt oft mit der ersten Steuererklärung. Alleinerziehenden, die mit Ihrem Kind alleine in einem Haushalt leben, steht ein Entlastungsbetrag von 1.908 Euro pro Jahr zu (bis 2014: 1.308 Euro). Diesen können sie von der Summe der Einkünfte abziehen (§ 24b Absatz 1 Satz 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich um 240 Euro für jedes weitere Kind. Bisher war die Finanzverwaltung der Meinung, dass dieser Entlastungsbetrag im Jahr der Heirat komplett wegfällt (BMF vom 29.10.2004, BStBl. 2004 I 1042, Tz. 2).

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil III R 17/14 vom 05.11.2015) steht den Eltern der Entlastungsbetrag aber zumindest noch zeitanteilig bis zum Monat der Hochzeit zu. Danach entfällt er jedoch vollständig.

Zurück