Haushaltsnahe Dienstleistungen können nacherklärt werden

Was nun tatsächlich zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen gehört und was nicht, das scheint eine unendliche Geschichte zu werden. Nun hatte ein Steuerpflichtiger aber ein anderes Problem. Die Wohngeldabrechnung für seine Eigentumswohnung kam von der Hausverwaltung erst bei ihm an, nachdem seine Einkommensteuer bereits bestandskräftig war. Sind in einem solchen Fall die 20 Prozent Steuerrabatt einfach weg?

Als der Steuerpflichtige mit seiner Wohngeldabrechnung zum Finanzamt ging und nachfragte, war die Antwort natürlich eindeutig. Da die Einspruchsfrist bereits abgelaufen war, wollte das Finanzamt den Steuerbescheid nicht mehr ändern.

Ein Finanzgericht (FG) Köln beurteilte den Fall aber anders. Wenn ein Steuerpflichtiger von den Ausgaben der Eigentümergemeinschaft erst sehr spät erfährt, kann er diese Ausgaben nachmelden. Und zwar auch, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig ist.

 

Zurück