Handwerkerrechnungen bei Neubauten

Die Rechnungen von Handwerkern, die Arbeiten im Privathaushalt eines Steuerpflichtigen durchgeführt haben, können – soweit sie die reinen Lohnkosten betreffen - bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden und führen dort immerhin zu einer Steuerersparnis in Höhe von 20 % der Kosten (höchstens jedoch 1.200 Euro). Das geht aber nicht bei einem Neubau, wenn in diesem noch niemand wohnt, also kein Haushalt gegründet ist. Gibt es hier vielleicht nicht doch die Möglichkeit, diese Rechnungen steuerlich geltend zu machen?

Ein schlauer Bauherr ist nun auf die Idee gekommen, in ein halbfertiges Haus zu ziehen. Denn sobald er dort wohnt, hat er einen Haushalt gegründet und die Handwerkerrechnungen sind bis zu 1.200 Euro steuerlich absetzbar. So jedenfalls seine Argumentation.

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg ist dem allerdings nicht gefolgt und hat allerdings entschieden, dass nur durch den Einzug ein halbfertiges Haus nicht zu einem fertigen wird (FG Berlin-Brandenburg, 07.11.17, 6 K 6199/16). Der Steuerpflichtige ist in Revision gegangen und nun muss der Bundesfinanzhof die Angelegenheit klären (BFH, VI R 53/17).

 

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