Grundsteuerreform - Was ist zu tun?

Bereits im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Bewertung von Grundstücken zur Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Seitdem ist es in den Medien um dieses Thema ruhiger geworden. Inzwischen hat der Gesetzgeber die Bewertung der Grundstücke jedoch neu geregelt und Grundstückseigentümer müssen aktiv werden.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Jeder Grundstückseigentümer ist am 30.03.2022 durch Allgemeinverfügung aufgefordert worden, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf elektronischem Weg abzugeben. Das bedeutet, dass Grundstückseigentümer für jedes Grundstück bis zum 31.10.2022 eine Erklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen müssen. Da aber auch den Behörden inzwischen klar geworden ist, dass das nur die wenigsten Menschen erfahren haben, sollen bis Mitte Mai 2022 zusätzlich noch alle Grundstückseigentümer seitens der Finanzverwaltung auf diese Verpflichtung hingewiesen werden.

Außerdem soll ein Grundsteuerportal eingerichtet werden, das den Grundstückseigentümern alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellt. Ab 1. Juli 2022 will die Finanzverwaltung über das ElStEr-Portal die Möglichkeit einrichten, die Feststellungserklärung an die Finanzämter zu übermitteln. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform stellt die Finanzverwaltung über Ihre Website zur Verfügung.

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