Es weihnachtet sehr: Wie sind Geschenke an Geschäftspartner und an Arbeitnehmer zu versteuern?

Zum Jahresende bedankt man sich bei seinen Geschäftspartnern, aber auch bei seinen Mitarbeitern gerne mit einem Weihnachtspräsent. Diese Weihnachtspräsente sind typische Sachzuwendungen, die in der Regel versteuert werden müssen.

Nicht versteuert werden müssen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bis zu einem Wert von 44 Euro pro Monat. Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner sind nur bis zu einer Höhe von 10 Euro steuerfrei. Alles darüber Hinausgehende unterliegt entweder einer pauschalen Lohnsteuer (ja, auch für die Geschäftspartner wird Lohnsteuer fällig) in Höhe von 30 %. Als Alternative kann der Empfänger die Geschenke auch zu seinem „normalen“ Steuersatz versteuern. Was beim Arbeitnehmer in der Regel zwar nachteilig, aber nicht unmöglich wäre, gestaltet sich beim Geschäftspartner schon etwas schwieriger. So müsste dem Geschäftspartner mitgeteilt werden, wie viel sein Geschenk wert ist und dass er es noch zu versteuern hat. Das dürfte bei den meisten Geschäftspartner wohl ziemliches Unverständnis hervorrufen. Da diese Wahlmöglichkeit auch nur einheitlich ausgeübt werden kann, wird in der Regel sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Geschäftspartnern die Pauschalversteuerung zu bevorzugen sein.

Wichtig:

Die Zuwendungen müssen immer auf ein separates Konto gebucht werden. Außerdem müssen die Empfänger benannt werden.

 

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