Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro?

Auch Unternehmer kaufen häufig betrieblich genutzte Dinge wie Büro- oder Betriebsbedarf in Discountern. Oder gehen mit ihren Geschäftsfreunden essen. Wenn Sie den Kassenbon in den Händen halten, haben viele ihren Steuerberater im Ohr: Wenn die Rechnung über 150 Euro liegt muss eine „ordnungsgemäße“ Rechnung ausgestellt werden, sonst entfällt der Vorsteuerabzug!

Bei Rechnungen bis 150 Euro brutto muss eine Rechnung z. B. keine Empfängeradresse enthalten und auch einige andere Dinge dürfen fehlen (§ 33 UStDV). Ein Vorsteuerabzug ist dann trotzdem noch möglich. Um den gestiegenen Preisen gerecht zu werden, soll diese sogenannte „Kleinbetragsgrenze“ rückwirkend per 1.1.2017 auf 250 Euro angehoben werden. Dies ist aber noch nicht verabschiedet, daher zunächst weiterhin bei Rechnungen über 150 Euro an den Steuerberater denken!

Zurück