Endlich: Der Gesetzgeber stellt eine Anhebung der Umsatzgrenzen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in Aussicht!

Von vielen Klein- und Kleinstgewerbetreibenden wird diese Nachricht mit Sicherheit sehr positiv aufgenommen. Endlich will der Gesetzgeber konkret an die Anpassung der Kleinunternehmergrenze herangehen!

Hier nochmal der Hintergrund: Derzeit kann man sich umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer führen lassen, wenn der erzielte Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 17.500 Euro lag und man im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro kommt (so § 19 Abs. 1. Satz 1 UStG).

Ab 01.01.2017, somit ab Jahresbeginn, soll diese Vorjahresgrenze auf 20.000 Euro erhöht werden.

Es hat lange gedauert und noch benötigen wir für gesicherte Fakten die Zustimmung des Gesetzgebers im kommenden Gesetzgebungsverfahren im Herbst 2016. Aber immerhin gibt es nun einen Referentenentwurf, in dem unter anderem auch die Anhebung der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmen geplant ist. Allerdings bleibt abzuwarten, ob es dem Gesetzgeber rechtzeitig gelingt, diesen Entwurf parlamentarisch zügig umzusetzen.

Quelle: Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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