Einkommensteuer für Rentner? So werden Sie nicht vom Bescheid des Finanzamts überrascht

Den meisten Seniorinnen und Senioren ist durchaus bewusst, dass auch Renten steuerpflichtig sein können. Aber die wenigsten wissen, ab welcher Höhe dies der Fall ist. Um nachprüfen zu können, ob die eigenen Rentenbezüge Steuern auslösen oder nicht, hat das Bayerische Landesamt für Steuern einen Alterseinkünfte-Rechner zur Verfügung gestellt.

Seit 2005 wurde die Besteuerung der Renten neu geregelt. Seitdem werden schrittweise die Steuervergünstigungen für Renten und Versorgungsbezüge abgebaut. Bis zum Jahr 2040 werden die Alterseinkünfte in voller Höhe steuerpflichtig sein.

Mit dem vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellten Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen. Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Insbesondere die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen werden in die Berechnung einbezogen.

Allerdings weist das Bayerische Landesamt für Steuern ausdrücklich darauf hin, dass keine Gewähr für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht. Die Verarbeitung der eingegebenen Daten erfolgt anonym. Weder die Daten noch die Ergebnisse werden gespeichert und/oder weitergegeben.

 

Zurück