Ehrenamt und Steuern: Ab wann ist viel zu viel?

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in den verschiedensten Organisationen. Egal ob als Trainer im Sportverein oder im Rahmen der Flüchtlingshilfe: Neben einer sinnvollen Ergänzung ist die Nebentätigkeit auch steuerlich interessant. Denn ist der Nebenjob gemeinnützig, dürfen Sie dort bis zu 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei dazu verdienen. Aber Vorsicht: Das gilt nicht uneingeschränkt!

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses sogenannten „Übungsleiterfreibetrags“ ist, dass Sie

  • eine begünstigte Tätigkeit ausüben,
  • sich nebenberuflich engagieren,
  • die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen und
  • mit Ihrer Tätigkeit gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern.

Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören ausschließlich Arbeiten innerhalb der Ausbildung, der Kunst oder der Pflege.

Aber Vorsicht: Nicht länger als ein Drittel einer Vollzeitstelle!

Ob eine Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird oder nicht, richtet sich nach deren zeitlichen Umfang. Dieser darf nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr als ein Drittel der Vollzeitstelle ausmachen. Liegt die wöchentliche Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle bei 39 Stunden, ist ein ehrenamtlich für 14 Stunden engagierter Pfleger noch nebenberuflich tätig. Wird im Einzelfall eine höhere tarifliche Arbeitszeit nachgewiesen, können gegebenenfalls auch mehr als 14 Stunden zulässig sein. Wer nebenberuflich bei einer öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung angestellt ist, kann damit bei einem Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 2.400 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.

Übrigens: Der Freibetrag gilt auch, wenn die Tätigkeit nicht über das ganze Jahr ausgeübt wurde

Den Freibetrag gibt es übrigens auch, wenn Sie die begünstigte Tätigkeit nur während eines Teils des Jahres ausüben. Allerdings sind mit dem Übungsleiterfreibetrag auch alle Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Nebenjob abgegolten.

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