Die GroKo kommt – womit müssen wir steuerlich rechnen?

Nachdem die Mitglieder der SPD nun dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben, steht es fest: Die GroKo kommt. Worauf müssen wir uns steuerlich einstellen? Welche Ziele wurden im Koalitionsvertrag festgeschrieben?

Neben den allgemeinen Zielen der neuen/alten GroKo wie z. B. gerechte Besteuerung großer Konzerne (insbesondere Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon sollen nicht mehr die einzelnen EU-Länder gegeneinander ausspielen können) und Steuervereinfachung (als Dauerziel), wurden auch einige recht konkrete Maßnahmen in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Einkommensteuer

Die GroKo möchte kleine und mittlere Einkommen entlasten. Daher soll der Solidaritätszuschlag in einem ersten Schritt (ab 2021) für rd. 90 % der Soli-Zahler durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) abgeschafft werden.

Außerdem ist man sich einig, dass die Steuerbelastung der Bürger insgesamt nicht erhöht werden soll. Damit dies auch durch die sogenannte „kalte Progression“ (Erhöhung des Steuersatzes durch inflationsbedingte Geldentwertung) nicht geschieht, soll alle 2 Jahre ein Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorgelegt und bei Bedarf anschließend der Einkommensteuertarif entsprechend angepasst werden.

Das Kindergeld soll pro Kind und Monat um 25 Euro erhöht werden. Dies soll in zwei Teilschritten geschehen: Zum 1.7.2019 werden 10 Euro mehr gezahlt, zum 1.1.2021 weitere 15 Euro. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.

Familien sollen beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Dafür wird für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr eingeführt, das über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro (zzgl. 15.000 Euro pro Kind) zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr gewährt.

Zur weiteren Förderung von ehrenamtlichem Engagement sollen Ehrenamtliche steuerlich entlastet werden.

Grunderwerbsteuer

Geprüft wird ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien.

Grundsteuer

Um die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen erhalten zu können, sollen hier die verfassungsrechtlichen Vorbehalte geprüft und den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit eingeräumt werden, eine gerechtere Besteuerung durchführen zu können. Hier wird unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C für neues Bauland diskutiert.

Förderung von Gründern

Die Gründungskultur soll mit steuerlichen Anreizen gefördert werden. Außerdem sollen Gründer in den ersten beiden Jahren nach Gründung von der Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen befreit werden. Durch einen „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren soll außerdem der Bürokratieaufwand reduziert werden.

 

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