Das wird im Jahr 2017 vom Finanzamt besonders überprüft
Wie in jedem Jahr hat die Oberfinanzdirektion auch jetzt wieder mitgeteilt, auf welche Sachverhalte die Finanzämter im Jahr 2017 besonders achten.
Bei der Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern wird in diesem Jahr genauer hingesehen bei folgenden Angaben:
- doppelte Haushaltsführung
- Reisekosten
- häusliches Arbeitszimmer
- Entfernungspauschale/Firmenfahrzeug
- hohe Fahrtkosten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
- Fälle mit Auslandsbeziehungen
Gewerbetreibende und Selbständige müssen bei folgenden Sachverhalten mit Nachfragen rechnen:
- private PKW Nutzung
- Schuldzinsenabzug
- Liebhaberei
- Raumkosten
- Grundstücksaufwendungen
Wenn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, wird das Finanzamt insbesondere nähere Informationen anfordern bei:
- Erstmalige Vermietung
- hohe Erhaltungsaufwendungen
- Vermögensübertragungen zwischen nahestehenden Personen
- Leerstand
- Verluste aus Ferienwohnungen
Bei den Sonderausgaben wird genauer hingesehen bei:
- Ausbildungskosten
- Schulgeld
- Beiträge an Versorgungswerke,
- Rentenversicherung
- Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer
Mit einer Überprüfung der außergewöhnlichen Belastungen ist zu rechnen bei:
- Heim- und Pflegekosten
- Unterhaltsleistungen
- Unterstützungsleistungen
Bei der Umsatzsteuer sind Vorsteuerberichtigungen und Vermietungen im Visier der Finanzbehörden.
Hinweis:
Hierbei handelt es sich nur um Hinweise, welche Schwerpunkte gesetzt werden. Es können - und müssen - auch weiterhin alle anderen Sachverhalte geprüft werden.
Diese Aufstellung gilt zwar nur für Bereich der OFD Nordrhein-Westfalen, dennoch kann sie auch für die anderen Bundesländer Anhaltspunkte liefern, worauf die Prüfer besonders achten.