Darf der Chef vorschreiben, wie die Mittagspause gestaltet wird?

Viele Beschäftigte nutzen ihre Pausen zum Essen oder zu einem Spaziergang an der frischen Luft. Darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreiben, dass sie in der Pause Sport treiben müssen oder das Betriebsgelände nicht verlassen dürfen?

Grundsätzlich legt der Arbeitgeber fest, wann und wie lange Pausen genommen werden dürfen. Was er aber in der Pause macht, ist die Sache jedes Mitarbeiters.

Bei einem „normal“ langen Arbeitstag zwischen 6 und 9 Stunden haben Beschäftigte einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten. Diese Pause muss nach spätestens 6 Stunden genommen werden. Wann genau, darf der Arbeitgeber festlegen. Ist eine Pause betriebsbedingt nicht möglich, liegt darin ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Wie ein Mitarbeiter seine Pause gestaltet, liegt allerdings in seinem eigenen Ermessen. Ob er in der Pause Sport treiben oder essen gehen möchte, ist allein ihre Sache. Auch darf der Arbeitgeber nicht verbieten, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen.

Dauerbrenner Raucherpause

Einen gesetzlichen Anspruch für Raucher auf eine Raucherpause gibt es nicht. Wer ab und an vor die Tür treten möchte, um zu rauchen, muss das mit dem Arbeitgeber im Einzelfall aushandeln.

 

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