Bitcoins als Wertanlage - Wie werden die Gewinne versteuert?

Seit der Gesetzgeber die Kapitalertragsteuer eingeführt hat, muss man sich als Privatanleger eigentlich bei der Steuererklärung nicht mehr mit Kapitaleinkünften beschäftigen. Egal ob Dividenden, Zinsen oder Spekulationsgewinne - die Bank behält die Steuern ein und die Sache ist erledigt. Grundsätzlich muss man nichts mehr deklarieren, außer es ist zu viel abgezogen worden und man möchte etwas zurückbekommen. Wie ist das aber bei den sogenannten "Kryptowährungen"?

Juristisch gesehen handelt es sich bei den „Kryptowährungen“ wie Bitcoins nicht um Währungen im eigentlichen Sinne und auch nicht um eine Kapitalanlage. Bitcoins gelten als „sonstige Wirtschaftsgüter“ wie z. B. auch Gold. Damit werden Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins auch nicht als Gewinne aus Kapitalvermögen versteuert, sondern als sonstige Einkünfte (sog. „Spekulationsgewinne“). Im Klartext bedeutet das, wenn Sie Bitcoins mit Gewinn verkaufen, ist das nur steuerpflichtig, wenn Kauf und Verkauf innerhalb von einem Jahr stattgefunden haben. Allerdings dann auch nicht mit dem Abgeltungssteuersatz (25 Prozent), sondern mit Ihrem individuellen Steuersatz.

Wenn Sie laufend Bitcoins kaufen und verkaufen, ist es oft nicht möglich, genau festzustellen, wann die verkauften Bitcoins tatsächlich erworben wurden. Hier können Sie zur Vereinfachung auf die sogenannte „Fifomethode“ (first in, first out) zurückgreifen. Dabei wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Bitcoins auch als erste wieder verkauft werden.

Bei der Ermittlung des Gewinns ist zu beachten, dass Transaktionskosten einen etwaigen Gewinn mindern.

Sie haben Verluste gemacht? In diesem Fall können Sie den Verlust mit Bitcoingewinnen verrechnen und umgekehrt. Man kann aber nicht Bitcoinverluste mit gewerblichen Gewinnen oder Gehaltseinkünften verrechnen. Nur mit anderen Spekulationsgewinnen, wie z. B. auch Gewinnen aus Aktienverkäufen.

 

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