Bereiten Sie sich schon jetzt vor: Ab 2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 Euro, ab 2020 sogar 9,35 Euro

Derzeit beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Nun hat die Mindestlohnkommission beschlossen, dass dieser ab 2019 auf 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht wird.  

Die Mindestlohnkommission als unabhängiges Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft hat entschieden, dass sich der Mindestlohn entsprechend den Tariflöhnen entwickeln sollte. Daher wird der vor drei Jahren eingeführte Mindestlohn nun in zwei Stufen zunächst zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht.

Tipp:

Da zwar der Mindestlohn angehoben wird, die Verdienstgrenze bei Minijobbern aber nicht, sollten Unternehmer ihren Personaleinsatz planen. Während derzeit bei Minijobbern noch monatliche Arbeitszeiten von 50,5 Stunden möglich sind (50,5 Stunden x 8,84 Euro/Stunde entspricht 446,42 Euro) können bei einem Mindestlohn von 9,19 Euro/Stunde nur noch 48,5 Stunden und bei 9,35 Euro nur noch 48,0 Stunden pro Monat gearbeitet werden. Derzeit ist eine Anhebung der Höchstgrenze nicht vorgesehen.

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