Bekommen Sie Kindergeld, wenn Ihr Kind ein „gap year“ einlegt?

Immer öfter legen Abiturienten ein sogenanntes „gap year“ ein. Das bedeutet, dass sie nach dem Abitur nicht sofort studieren oder arbeiten, sondern zunächst mal ein Jahr Pause machen. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht.

Wenn Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist, ist die „Pause“ das kein Problem. Für minderjährige Kinder gibt es immer Kindergeld. Sollte das Kind aber älter sein, haben Sie tatsächlich ein Problem. Für volljährige Kinder gibt es nur Kindergeld, wenn es eine Ausbildung macht oder sich zumindest ernsthaft um eine Ausbildung bemüht. Dazu zählt natürlich auch ein Studium.

Um weiterhin Kindergeld zu bekommen, schreiben sich daher manche Abiturienten erst einmal für ein Studium ein - auch wenn sie das Studium nicht ernsthaft betreiben. Oder sie bewerben sich in einem Studienzweig, bei dem sie sicher sind, dass sie ohnehin keinen Studienplatz bekommen, um als Studienplatzanwärter zu gelten. Dann wird das Kindergeld weiter gezahlt.

Eine „korrekte“ Kindergeldberechtigung besteht aber nur dann, wenn das Kind ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst macht.

 

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