Autoverkauf nach Marokko – Wann kann ich als Unternehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben?

Wenn ein altes Firmenfahrzeug verkauft werden soll, zeigen oft marokkanische oder türkische Abnehmer Interesse. Diese erklären häufig, dass das Fahrzeug ins Ausland exportiert und daher keine (deutsche) Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden soll. Wann kann der Verkauf eines Firmenfahrzeugs tatsächlich umsatzsteuerfrei erfolgen?

Exportlieferungen in Drittländer sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 1a UStG). Allerdings muss das Fahrzeug auch tatsächlich in ein Land außerhalb der EU gebracht werden - und hierfür hat der Verkäufer den Nachweis zu erbringen!

Ein solcher Nachweis muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Auf der Rechnung muss die Fahrzeugidentifikationsnummer vermerkt sein. Außerdem brauchen Sie eine Bescheinigung der Zulassung im Drittland (also z. B. Marokko oder der Türkei), der Verzollung oder dafür, dass dort die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurde. Um diese Anforderungen kommen Sie herum, wenn Sie das Auto vorher abmelden und der Käufer die Ausfuhr mit einem Ausfuhrkennzeichen (roter Streifen auf der rechten Seite) durchführt. Allerdings sollte auch dies dokumentiert werden.

Warum ist das Finanzamt so kritisch? Es war eine Weile ein "Geschäftsmodell", dass der Käufer zwar angab, das Auto zu exportieren, dies aber tatsächlich nicht tat. Er verkaufte es in Deutschland weiter und hatte einen 19 % höheren Gewinn - weil er auf Kosten des Steuerzahlers die Umsatzsteuer gespart hatte.

Tipp: Verlangen Sie zunächst den Bruttopreis (z.B. 10.000 Euro plus 1.900 Euro Umsatzsteuer, also 11.900 Euro), ohne Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen. Wenn der Käufer die oben geforderten Nachweise erbringt, erstatten Sie ihm nachträglich 1.900 Euro. Wenn Sie den Umsatzsteuerausweis auf der Rechnung vermeiden, brauchen Sie die Originalrechnung nicht zurückzufordern.

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