Auszahlung der Corona-Prämie jetzt bis März 2022 möglich

Die steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von insgesamt 1.500 Euro war eigentlich als Anerkennung für besondere Leistungen im ersten Lockdown eingeführt worden und sollte schon im Dezember 2020 auslaufen. Jetzt wurde die Frist nochmal bis März 2022 verlängert.

Da viele Arbeitgeber aufgrund der weiter andauernden Beeinträchtigungen aufgrund von Lockdown und den daraus folgenden Umsatzeinbrüchen ihren Mitarbeitern die steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von insgesamt 1.500 Euro auch bis Juni 2021 nicht auszahlen können, wurde die Frist für die Auszahlung nochmal bis März 2022 verlängert. Der maximale Gesamtbetrag wird jedoch nicht erhöht und bleibt – nunmehr für den Zeitraum März 2020 bis März 2022 - bei insgesamt 1.500 Euro („§ 3 Nr. 11a Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern“).

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