Arbeitsstätte zu weit entfernt? Welche Kosten können für eine beruflich notwendige Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden?

Deutschland erwartet von seinen Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität. Was aber, wenn man einen neuen Job annimmt oder der Arbeitgeber den Standort wechselt und der Beschäftigungsort nun vielleicht mehrere Hundert Kilometer entfernt von der bisherigen Wohnung liegt? Die Familie kann - oder will – aber nicht umziehen. Eine Lösung ist eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Welche Kosten lassen sich hier steuerlich geltend machen?

Wenn Ihr Beschäftigungsort weit entfernt von Ihrem Wohnort liegt und Sie dort eine Zweitwohnung anmieten oder kaufen, können Sie diese Kosten grundsätzlich steuerlich geltend machen, soweit die Zweitwohnung beruflich bedingt ist. Allerdings gilt hier eine Obergrenze von 1.000 Euro im Monat, die als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Allerdings war bisher strittig, ob auch die Kosten der Einrichtung in diese Obergrenze einzubeziehen sind. Zu dieser Frage hat nun das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen und hat entschieden: Die Kosten der Einrichtung dieser Zweitwohnung kann man - sofern sie notwendig sind! - zusätzlich zu den Kosten der Unterkunft zusätzlich geltend machen. Sie fallen also nicht unter den 1.000-Euro-Höchstbetrag. (FG Düsseldorf, 14.03.17, 13 K 1216/16 E)

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