Arbeit auf Abruf – Flexibilität für den Arbeitgeber, Frust für den Beschäftigten

Ein Samstagabend im Sommer. Die Sonne scheint und es ist verlockend warm. Jeder Tisch im Biergarten ist besetzt und das Servicepersonal voll ausgelastet. An diesem Tag sind auch die Minijobber, die nur bei einem hohen Gästeaufkommen gerufen werden, mit dabei. Aber schon am nächsten Tag sieht das anders aus. Das Wetter hat sich gedreht und es regnet wie aus Eimern. Daher bleibt der Biergarten heute geschlossen. Die Minijobber können die Freizeit am Wochenende genießen.

Gerade in der Gastronomie und im Sicherheitsbereich arbeiten viele Beschäftigte auf Abruf. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt ist, nicht jedoch der genaue Zeitpunkt. Gerade kleinere Dienstleistungsunternehmen können damit auf schwankende Geschäftstätigkeiten mit flexiblem Personaleinsatz reagieren.

Was für Arbeitgeber mehr Flexibilität bedeutet, führt bei den Beschäftigten aber häufig zu Unzufriedenheit. Das wundert nicht wirklich, denn insbesondere die Planung des Privatlebens lässt sich nur schwer bewerkstelligen. Häufig kommt es zu Konflikten mit Freunden oder der Familie, da sich diese nicht auf Absprachen verlassen können, weil die Arbeit kurzfristig „dazwischenfunkt“.

Anders ist das bei Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. Rufbereitschaft wird zusätzlich zur regulären Arbeit geleistet und Zeitpunkt und Dauer sind frühzeitig vereinbart. Wer Rufbereitschaft hat, kann sich grundsätzlich aufhalten, wo er will. Es muss nur sichergestellt sein, dass er im Notfall innerhalb einer bestimmten Zeit vor Ort ist. Der Bereitschaftsdienst ist ähnlich, nur dass sich der Beschäftigte im Betrieb aufhält, um bei Bedarf schnell verfügbar zu sein. Während seiner Dienstzeit darf er u. a. lesen oder schlafen.

Es lässt sich also feststellen, dass Planungssicherheit, zumindest was Freizeitaktivitäten angeht, zu mehr Zufriedenheit beim Beschäftigten führt.

 

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