Aktuelles zum Fahrtenbuch: Exakte Angabe des Reiseziels

Fahrtenbücher sind immer wieder ein beliebtes Streitthema mit der Finanzverwaltung. Dass ein Fahrtenbuch der Finanzverwaltung ein Dorn im Auge ist, ist klar – denn mit einem Fahrtenbuch lassen sich die Kosten für das Betriebsfahrzeug zu 100% steuerlich geltend machen. Lediglich in Höhe des errechneten Privatanteils werden fiktive Einnahmen gegengerechnet.

Zuletzt hatte das Finanzgericht Köln zu beurteilen, ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, wenn die Zielorte nicht mit exakten Ortsangaben im Fahrtenbuch vermerkt werden. Im vorliegenden Fall wurden die Reiseziele nur mit Abkürzungen festgehalten und diese wurden im Fahrtenbuch auch nicht näher erläutert. Sonstige Ortsangaben fehlten vollständig. Auch fehlte teilweise die Zuordnung, ob diese Fahrt betrieblich oder privat verursacht war.

Wie nicht anders zu erwarten, verwarf das Gericht das Fahrtenbuch (Urteil vom 18.3.2016 3 K 3735/12, EFG 2016, S. 1332) als nicht ordnungsgemäß – obwohl die Abkürzungen als Verzeichnis während des Verfahrens nachgeliefert wurden.

Damit führt das Gericht die Rechtsprechungslinie fort, nach der die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fahrtenbüchern jederzeit objektiv nachprüfbar sein muss (u.a. BFH, Urteil v. 1.3.2012 VI R 33/10, BStBl II 20912, S. 505 oder BFH, Urteil v. 21.3.2013 VI R 31/10, BStBl II 2013, S. 700).

Zwar ist im Streitfall das letzte Wort unter Umständen noch nicht gesprochen. Der Kläger hat gegen die Ablehnung Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, so dass ggf. noch eine Korrektur möglich ist (AZ des BFH: VIII B 54/16). Es ist aber nicht zu erwarten, dass die Rechtsprechung von ihrer strengen Linie generell abweichen wird.

Praxis-Tipp: GPS-gesteuertes elektronisches Fahrtenbuch

Um die Vorgaben von Finanzverwaltung und Gerichten umsetzen zu können, erscheinen derzeit elektronische Fahrtenbücher, welche GPS-gesteuert mit dem Fahrzeug verbunden sind, am effektivsten. Mittlerweile bieten zahlreiche Anbieter eingebaute Fahrtenbuchboxen oder über SIM-Karten gesteuerte Messlösungen an. Diese erzeugen im Regelfall monatliche Fahrtenbuchlisten, welche exakt den Bewegungsablauf festhalten. Allerdings muss sichergestellt sein, dass Nachbearbeitungen nicht bzw. nur zur näheren Erläuterung der Fahrtdaten noch möglich sind – nicht aber zu den gefahrenen Strecken. Dadurch sind solche modernen Varianten ausdrücklich anerkannt.

Zurück