Darf am Arbeitsplatz eine private Kaffeemaschine verwendet werden?

Im Sommer ein Ventilator, im Winter der Wasserkocher und die Kaffeemaschine das ganze Jahr über: Viele Mitarbeiter bringen ihre eigenen Elektrogeräte mit an den Arbeitsplatz. Aber hier ist Vorsicht geboten! Denn sobald ein Elektrogerät im Unternehmen zum Einsatz kommt, zählt es laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den betrieblichen Arbeitsmitteln und für die ist der Arbeitgeber verantwortlich. Also muss jeder, der sein Teewasser selbst kochen will, vorher die Erlaubnis vom Arbeitgeber einholen.

 

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