Batterie für Photovoltaikanlage in der Regel nicht absetzbar

Inzwischen ist es oftmals rentabler als Eigentümer einer Photovoltaikanlage den Strom selbst zu verbrauchen, anstatt ihn dem Netzanbieter zu verkaufen. Allerdings hat die Sache einen Haken: Damit man auch in der Nacht Strom hat, braucht man eine große Batterie.

Grundsätzlich gehen die meisten Betreiber einer Photovoltaikanlage davon aus, dass alles, was für die Photovoltaikanlage gekauft wird, auch als Betriebsausgaben absetzbar sind und außerdem die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wird. Für die Anschaffung einer Batterie gibt es allerdings keinen Vorsteuerabzug, weil diese vor allem dazu benutzt wird, den Strom privat zu verbrauchen. (OFD Karlsruhe, 19.02.15 und Landesamt für Steuern Bayern August 2015)

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